Apple und die InApp Purchase API

AppStore Konflikt

Nach Fortnite nun auch WordPress involviert

Apple fürchtet um AppStore Geschäfts-Modell

Verleger fordern reduzierte Provisionen von Apple

Apple schmeißt Epic aus AppStore

Die Situation

Falls Du in den letzten Tagen nicht gerade ohne Internetzugang warst, sind Dir diese Headlines bekannt und Du hast mitbekommen, dass Apple sich gerade mit einigen Branchengrößen streitet. Der Grund: Sobald Du die Plattform von Apple nutzt, um Deine Spiele und/oder Apps zu vermarkten und damit in irgendeiner Weise Geld verdienst, darfst Du Apple daran beteiligen (und wollen wir mal nicht vergessen, dass sich Dein Finanzamt auch noch einmal meldet zu dem Thema...).

Apple formuliert das in den Review-Guidelines so:

If you want to unlock features or functionality within your app, (by way of example: subscriptions, in-game currencies, game levels, access to premium content, or unlocking a full version), you must use in-app purchase. Apps may not use their own mechanisms to unlock content or functionality, such as license keys, augmented reality markers, QR codes, etc. Apps and their metadata may not include buttons, external links, or other calls to action that direct customers to purchasing mechanisms other than in-app purchase.

Das sind drei relativ einfach zu verstehende Sätze, zu finden in Absatz 3.1.1 "InApp Purchase" hier.

Die InApp Purchase API stellt dabei sicher, dass derzeit 30% der Einnahmen bei Apple landen und genau hier liegt das erste Problem. Apples CEO Tim Cook hat in der Vergangenheit immer wieder betont, es würden alle Anbieter gleich behandelt werden. Und doch findet derzeit ein Kartellrechts-Prozess in den USA statt, bei dem u.a. Apple eine Monopolstellung vorgeworfen wird. Während der Untersuchungen kam heraus, dass es Sondervereinbarungen zwischen Apple und bspw. Amazon gibt. Nicht nur gestattet es Apple Amazon für die Videoplattform Amazon Prime ein eigenes, proprietäres Bezahlungsformat außerhalb der InApp Purchase API zu nutzen, darüber hinaus entrichtet Amazon ggü. Apple augenscheinlich nur 15% Provision bei Käufen.

Dass Publisher von Spielen und Apps in Kenntnis dessen nun versuchen, gegen Apple vorzugehen, ist verständlich. Interessant ist dabei indes der Vorstoß von Epic Games (Fortnite). Denn für den Erwerb von Zusatzinhalten hat Tim Sweeny kurzerhand eine Option außerhalb des AppStores angeboten und es den Kunden mittels 20% Rabatt zusätzlich schmackhaft gemacht, sie zu nutzen. Diese zugegeben starke Provokation konnte Apple augenscheinlich nicht übergehen und hat Fortnite sofort aus dem AppStore entfernt... und ist dabei in Sweenys Falle getappt. Das vorausahnend hatte Epic Games augenscheinlich bereits vor ihrer Aktion eine Klage vorbereitet und zieht nun gegen Apple vor Gericht.

Eigene Erfahrungen mit Apple

Auch ich durfte bereits interessante Erfahrungen mit Apple hinsichtlich der Guidelines in Bezug auf die InApp Purchase API machen.

Neben meiner hauptberuflichen Arbeit und meinem Sidebusiness existiert zusätzlich noch ein bis dato privat geführter Blog, auf dem regelmäßig Buch-Rezensionen veröffentlicht werden. Der Blog diente als erster Testballon für das Angebot von d³ Online-Marketing, Apps auf Basis von Webseiten anzubieten - schlicht, um die Möglichkeiten auszutesten und Erfahrungen mit den Plattformbetreibern Apple und Google zu sammeln.

Neben offensichtlichen Herausforderungen kam es auch schnell zum Konflikt mit Apple, da die Rezensionen i.d.R. auch die Herausgeber der Bücher verlinken und manchmal auch deren Einträge bei Amazon. Dabei kamen allerdings keine Affiliate-Links zum Einsatz - denn der Blog war zu dem Zeitpunkt noch nicht monetarisiert. Und dennoch wurde die App von Apple mit der Begründung abgelehnt, dass die Nutzer*innen in der Lage wären, Produkte zu erwerben und somit die IAP zum Einsatz kommen müsse.

Erste Annäherungen

Im ersten Schritt wurde die App dahingehend verändert, dass Links zu externen Seiten nicht mehr innerhalb der App geöffnet wurden, sondern im Systembrowser. Da Du ja auch einfach Safari - oder besser noch: z.B. Microsoft Edge auf dem iPhone nutzen kannst, um beliebige Webseiten zu besuchen und dort einzukaufen, schien das eine angemessene Lösung zu sein. Nachdem die Apple Reviewer im Anschluss erklärten, das sei für den Benutzer nicht transparent genug, gab es zusätzlich einen InApp Banner, der nach Installation der App gezeigt wurde, der exakt erklärt hat, was passiert, wenn man externe Inhalte aufruft und wie einfach sich das unterscheiden ließe - nur damit keine Verwirrung aufkommt.

An dem Punkt hat sich Apple dann am letzten Satz ihrer Guideline 3.1.1 festgebissen und kurzerhand jeden Link der zu einem Bezahlartikel führt, zu einem Problem erklärt, das nur gelöst werden könne, indem von der IAP Gebrauch gemacht oder die Links entfernt würden.

Falls Du Dir bisher noch keine Gedanken darum gemacht hast, hier noch einmal der konkrete Hinweis: Es geht hier um Produkte (Bücher), die nicht uns gehören und die nicht wir verkaufen... auf Plattformen, die nicht unsere sind. Selbst wenn wir wollten, wäre es unmöglich, Apple daran zu beteiligen. Interessanterweise hatte dieser Punkt für Apple keine Relevanz. Zum Schluss blieb nur dafür zu sorgen, dass externe Links auf iOS Devices grundsätzlich nirgends hinführen.

Zum Schluss blieb nur dafür zu sorgen, dass externe Links auf iOS Devices grundsätzlich nirgends hinführen

Da dieses Problem allerdings oft auftritt und ich meinen Kunden natürlich nicht vorschreiben kann und will, wie sie Inhalte verlinken sollen - nur damit Apple zufrieden ist - war es wichtig, eine Lösung zu finden, die für meine Kunden keinen Aufwand bedeutet und die Apple gleichzeitig zufriedenstellt.

Die Lösung

Mein Service sieht vor, dass im Falle von bspw. Kaufoptionen externe Links in den Apps abgefangen und durch Hinweise ersetzt werden, die dem Kunden erklären, warum sie an dieser Stelle nicht weiterkommen. Das ist zwar vom Look & Feel her auf den ersten Blick unbequem, garantiert dafür aber, dass die App grundsätzlich durch Apples Reviewer freigegeben werden kann - wenn es um die Einhaltung der Guideline 3.1.1 ginge.

Meiner Kenntnis nach bin ich mit d³ Online-Marketing der einzige Anbieter eines Dienstes, der bestehende Webseiten als Apps in die Stores bringt und dabei Anpassungen am Look & Feel vornehmen kann ohne Mehraufwand für den Kunden.

Dass Apple allerdings auch in anderen Belangen streng vorgeht, zeigt ein weiteres Beispiel.

Weitere Fallstricken

Eine befreundete Bloggerin freut sich auch über eine eigene App, die ihre Leser*innen nutzen können. Bei Apple wurde auch ihre App im ersten Anlauf abgelehnt. Grund: Das Einbinden von Gewinnspielen setzt voraus, dass die Regeln jederzeit und für den App-Nutzer einsehbar und transparent sind, sowie der Hinweis enthalten ist, dass Apple in keiner Weise an dem Gewinnspiel beteiligt ist.

Im Grunde genommen ergibt das Sinn. Allerdings: Hier war der Hintergrund, dass unsere Freundin in der Vergangenheit an einer Challenge teilgenommen hat (die nicht von ihr ausgerichtet wurde und daher auch nicht als "Gewinnspiel" den Leser*innen ihres Blogs die Teilnahme ermöglichte) und in ihrem Blog in einem Artikel von ihrem Fortschritt berichtete. Das Verständnis dessen, worum es hier also in Wirklichkeit ging vorausgesetzt, ergibt das Verhalten von Apple wenig bis gar keinen Sinn.

Doch leider lohnt es sich nicht, mit Apple zu diskutieren. Auch ist es verhältnismäßig chancenlos, Apple zu einer anderen Entscheidung zu bewegen (argumentativ), sobald sie eine Entscheidung einmal getroffen haben. Der einzige Weg führt über eine Veränderung der Situation. Nur so gibst Du Apple die Möglichkeit, zu einer neuen Entscheidung zu kommen.

Die gute Nachricht: Tim Sweeny scheint die Klage gegen Apple ernst zu meinen und sein Portemonnaie ist in dieser Hinsicht prall gefüllt. Ihn als Robin Hood zu bezeichnen - wie die Presse es derzeit tut - halte ich zwar für übertrieben, dennoch denke ich, dass das Ergebnis dieses Prozesses wegweisenden Charakter haben wird.

Hoffentlich in die richtige Richtung.

Mehr zum Thema Apps für Webseiten erfährst Du in meinem Interview mit Carsten Drüber in diesem Youtube-Video.

 

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